Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Acumen UG (haftungsbeschränkt) als Anbieterin der Software-as-a-Service-Anwendung JurisForm und ihren Kunden und richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Acumen UG (haftungsbeschränkt), HRB 143128, Amtsgericht Frankfurt am Main, Nobelring 23, 60598 Frankfurt am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Marko Pavao Akmadza (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Anwendung „JurisForm“ (nachfolgend „Software“ oder „JurisForm“). Die Marke „JurisForm“ bezeichnet das Produkt des Anbieters; Vertragspartner ist ausschließlich die Acumen UG (haftungsbeschränkt).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können die Software nicht auf Grundlage dieser AGB nutzen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
„Kunde“ ist der registrierte Vertragspartner. „Konto“ ist der für den Kunden eingerichtete Zugangsbereich. „Inhalte“ sind alle Daten und Dokumente, die der Kunde in die Software eingibt, hochlädt oder dort erzeugt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und Nutzung der Software als webbasiertem Dienst für die vertragsgemäße Laufzeit. Die Software unterstützt die Erstellung und Aktualisierung von Gesellschafterlisten nach § 40 GmbHG sowie der Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) sowie die Abbildung gesellschaftsrechtlicher Veränderungen (insbesondere Kapitalerhöhungen und Einziehungen von Geschäftsanteilen).
Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung auf jurisform.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung und der jeweils gebuchten Tarifstufe. Nebenabreden bestehen nicht.
Die Software stellt Werkzeuge zur Unterstützung bei der Formulierung, Formatierung und Plausibilitätsprüfung von Gesellschafterlisten bereit. Sie erbringt keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die rechtliche, steuerliche oder notarielle Prüfung im Einzelfall. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Aktualität der erstellten Dokumente ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Gewähr.
Soweit in der Software Automatisierungen (z. B. automatisiertes Auslesen/OCR, Plausibilitätsprüfungen) eingesetzt werden, dienen diese der Unterstützung. Eine Garantie für Fehlerfreiheit oder rechtliche Zulässigkeit der Ergebnisse wird nicht übernommen.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Testphase
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Registrierungs- bzw. Buchungsvorgang abschließt und der Anbieter die Registrierung oder Buchung bestätigt oder die Leistung erbringt.
Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Eine Registrierung durch minderjährige Personen ist ausgeschlossen.
Soweit der Anbieter eine kostenlose Testphase („Trial“) anbietet, beträgt diese in der Regel einen Monat ab Einrichtung des Kontos. Während der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht. Ohne ausdrückliche Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements endet der Zugriff mit Ablauf der Testphase automatisch. Ein Anspruch auf Gewährung einer Testphase besteht nicht.
§ 4 Nutzungsberechtigung, Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, auf die gebuchte Tarifstufe beschränktes Recht ein, die Software über einen Webbrowser für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu nutzen.
Die Berechtigung zur Einrichtung von Nutzerkonten richtet sich nach der gebuchten Tarifstufe. Der Kunde darf die Zugänge nur für seine eigenen Mitarbeiter oder solche Dritter einrichten, die in seinen Betrieb eingebunden sind; die Weitergabe an Dritte außerhalb dieses Rahmens ist nicht gestattet.
An der Software selbst (Quellcode, Oberfläche, Verfahren) verbleiben alle Rechte beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Decompilierung oder sonstige Nutzung über die vertragliche Nutzungsberechtigung hinaus ist untersagt, soweit gesetzlich nicht zulässig.
An den vom Kunden eingegebenen oder erzeugten Inhalten verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter insoweit die für die Erbringung des Dienstes erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsbefugnisse ein, insbesondere das Recht, die Inhalte im Auftrag des Kunden zu verarbeiten, zu hosten und zur Erstellung des Ergebnisdokuments maschinell zu verarbeiten.
§ 5 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat die ihm zugeteilten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Jede missbräuchliche Nutzung seines Kontos hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht für rechtswidrige Zwecke, nicht unter Verletzung Rechte Dritter und nicht in einer Weise, die die Software oder deren Betrieb gefährdet oder übermäßig belastet.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm eingegebenen Daten und Dokumente selbst verantwortlich und hat die erstellten Dokumente vor einer Einreichung oder Veröffentlichung im Einzelfall rechtlich prüfen zu lassen, soweit dies geboten ist.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die von ihm eingestellten Inhalte vorhält und außerhalb der Software sichert, soweit er diese weiterhin benötigt. Auf die datenschutzrechtliche Ausgestaltung der Verarbeitung (insbesondere § 10) wird verwiesen.
Soweit der Kunde Berufsgeheimnisträger (z. B. Notar, Rechtsanwalt) ist, stellt er sicher, dass die Nutzung der Software mit seinen berufsrechtlichen Pflichten vereinbar ist, insbesondere hinsichtlich der Einbindung des Anbieters als mitwirkende Person im Sinne des § 203 StGB.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf jurisform.de ausgewiesenen Preise der jeweiligen Tarifstufe. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abgerechnet wird monatlich im Voraus pro gebuchtem Notarplatz (Tarif „Professional“). Individuelle Tarife (z. B. „Kanzlei“) werden nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.
Die Zahlung erfolgt über die vom Anbieter angebotenen Zahlungsmittel. Der Rechnungsbetrag ist mit der Buchung bzw. Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement wird monatlich abgerechnet. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Der Kunde kann das Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonats wirksam (also des Monats, für den der zuletzt fällige Beitrag entrichtet wurde); bis dahin bleibt der Zugang freigeschaltet. Eine automatische Verlängerung über den bezahlten Monat hinaus findet nicht statt.
Abrechnung und Kündigung werden über den eingebundenen Zahlungsdienstleister (Stripe) bzw. den vom Anbieter bereitgestellten Kundenbereich abgewickelt. Die Kündigung kann zudem jederzeit in Textform an info@jurisform.de erklärt werden; maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist der jeweilige Abrechnungsmonat nach Absatz 2.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug gerät, wesentliche Pflichten trotz Abmahnung verletzt oder die Software missbräuchlich nutzt.
Bei Kanzleitarifen mit individueller Laufzeit gilt die gesondert vereinbarte Regelung; im Übrigen finden die vorstehenden Absätze entsprechende Anwendung.
§ 8 Änderung der Leistungen und dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software weiterzuentwickeln, anzupassen oder – unter Wahrung des vereinbarten Charakters der Leistung – zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Verschlechterungen werden dem Kunden mit angemessener Frist vorher in Textform mitgeteilt.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB bei Vorliegen eines berechtigten Interesses – etwa zur Anpassung an die Rechtsentwicklung, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte Geschäftsprozesse – zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mit angemessener Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Hierauf wird der Anbieter gesondert hinweisen.
§ 9 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Die angestrebte Verfügbarkeit beträgt 99,5 % im Jahresmittel.
Nicht eingerechnet in die Verfügbarkeit werden Zeiten, in denen die Software aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters (insbesondere bei Upstream-/Infrastruktur-Anbietern) oder höherer Gewalt nicht zur Verfügung steht. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in verkehrsarmen Zeiten und nach vorheriger Ankündigung durchgeführt.
Eine Funktionsstörung liegt nur vor, wenn der Zugriff auf die Software aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar erschwert ist.
§ 10 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis (§ 203 StGB)
Der Anbieter verpflichtet sich, über die im Rahmen der Nutzung zugänglich werdenden Inhalte und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Soweit der Kunde einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegt (insbesondere als Notar oder Rechtsanwalt), wird der Anbieter als „sonstige mitwirkende Person“ im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB tätig und unterliegt hinsichtlich der ihm zugänglich werdenden fremden Geheimnisse derselben Verschwiegenheitspflicht wie der Kunde. Die Einbindung weiterer mitwirkender Personen erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (§ 11).
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Subunternehmer
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der geltenden Datenschutzerklärung sowie dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) (jurisform.de/avv), der Bestandteil dieses Vertrages ist. Soweit der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, erfolgt die Verarbeitung durch den Anbieter als Auftragsverarbeiter ausschließlich nach Weisung.
Der Anbieter darf zur Erbringung der Leistung weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) einsetzen, insbesondere für Hosting, Authentifizierung, E-Mail-Versand sowie – als Fallback – für die automatisierte Texterkennung (OCR – vorgesehen, derzeit noch nicht aktiviert). Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Subunternehmer ergeben sich aus Anlage 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Die vom Kunden eingestellten Inhalte von Gesellschafterlisten werden serverseitig nicht dauerhaft persistiert, sondern überwiegend im Arbeitsspeicher verarbeitet; dauerhaft gespeichert werden lediglich das erzeugte Ergebnisdokument sowie die zur Kontoführung erforderlichen Daten. Im Übrigen gilt § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 12 Gewährleistung
Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Software entspricht den in § 2 beschriebenen Anforderungen sowie der auf jurisform.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entstehen des Anspruchs, gegenüber dem Anbieter in Textform zu rügen; andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt die gesetzliche Regelung entsprechend.
Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Mängelrüge die ihm bekannten oder unschwer feststellbaren Ursachen (z. B. fehlerhafte Eingaben, veraltete Browserversionen) zu prüfen.
Der Anbieter ist berechtigt, Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beseitigen. Ein Rückgriff des Kunden auf Mängelgewährleistungsansprüche setzt voraus, dass er seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt hat. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, unverhältnismäßig oder nach Fristablauf nicht erfolgt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach seiner Wahl zu.
§ 13 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn besteht – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nicht.
Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf den das Zweifache des in den letzten zwölf Monaten abgerechneten Nutzungsentgelts. Die Haftungsbeschränkungen dieser Vorschrift gelten nicht, soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend besteht.
Für Datenverlust haftet der Anbieter nur insoweit, als dieser auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Der Kunde hat entsprechend § 5 Abs. 4 für eine eigene Sicherung seiner Inhalte Sorge zu tragen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung des Kollisionsrechts bleibt unberührt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters (Frankfurt am Main).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien vereinbaren hiermit bereits jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche in gültiger Form tritt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Diese AGB ist eine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vor dem produktiven Einsatz – insbesondere gegenüber Berufsgeheimnisträgern und im B2B-Rechtsverkehr – wird eine anwaltliche Prüfung empfohlen. Stand: 27. Juni 2026.